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Infos für Eltern

Wir sind als Jugendberufsagentur auch für Sie da und informieren Sie gerne über unsere Beratungsangebote. Ob Fragen zum Schulabschluss, den Anschlussmöglichkeiten oder zur Studienwahl – wir beraten Sie und Ihr Kind zu diesen Fragen.

Eltern sind wichtige Ratgeber bei der Berufsorientierung ihrer Kinder.

Unterstützen Sie ihr Kind auf seinem beruflichen Weg, denn Sie kennen Ihr Kind am besten und können bei der Berufsorientierung mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Information & Tipps für Eltern finden Sie hier:

  1. An allen Frankfurter Schulen bietet die Berufsberatung Elternabende an.
  2. Mein Kind der bei der Berufswahl begleiten  - planet-beruf
  3. Mein Kind macht Abitur … und nun?  – abi.de
  4. Das Berufsorientierungsprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
  5. Und auch wenn es mal nicht so gut mit ihrem Kind läuft und es persönliche Schwierigkeiten gibt … die Mitarbeiter der Jugendberufsagentur helfen gern.

Finanzielle Unterstützungen:

Bildungs- und Teilhabeleistungen 

Die Bundesregierung hat im März 2011 das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen. Damit können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden, indem sie zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.
Antragstellung: Leistungsberechtigt sind Hilfeempfänger nach SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz und Empfänger von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz. Die Antragstellung erfolgt dementsprechend im Sozialamt oder im Jobcenter.

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BbgAföG), Änderung vom 15. Oktober 2018 (GVBl.I/18, [Nr.26]) unterstützt das Land Brandenburg die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien.

Anspruch auf die Landesausbildungsförderung haben Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen und die ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz, Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII bekommen, erhalten jeweils 125 Euro im Monat.

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